GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einer Entlüftungsleitung
Im abgeschalteten Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei Prüftätigkeiten eine geringfügige Undichtigkeit an einer Entlüftungsleitung festgestellt. Diese Leitung gehört zum Nebenkühlwassersystem und führt Neckarwasser. Durch die geringfügige Undichtigkeit war die Funktion des Nebenkühlwassersystems zu keiner Zeit beeinträchtigt.
Die betroffene Stelle an der Entlüftungsleitung ist bereits abgedichtet.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.
Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.