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1229502300000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit an einer Steuerleitung eines Frischdampfsicherheitsventils

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei einer routinemäßig durchgeführten Kontrolle eine geringfügige Undichtigkeit an einer Steuerleitung eines Frischdampfsicherheitsventils festgestellt. Die Leitung wurde umgehend abgesperrt und repariert.

Die Steuerleitung ist Teil des konventionellen Sekundärkreislaufes der Anlage und enthält nicht-radioaktiven Wasserdampf. Sie steuert eines von sechs Frischdampfsicherheitsventilen, über die bei Bedarf eine Druckabsenkung vorgenommen wird. Trotz der Undichtigkeit war die Funktion der Steuerleitung gewährleistet. Darüber hinaus wäre die Steuerung des Ventils jederzeit über zwei weitere Leitungen sichergestellt gewesen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2007 über fünf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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