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1256726520000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Geringfügige Undichtigkeit einer Entlüftungsleitung des Volumenregelsystems

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde bei der zur Zeit laufenden Revision – also bei abgeschalteter Anlage – im Zuge einer geplanten Anlagenbegehung eine geringfügige Undichtigkeit an einer Entlüftungsleitung des Volumenregelsystems festgestellt. Die Undichtigkeit wurde umgehend behoben.

Über das Volumenregelsystem wird Kühlmittel in den Primärkreislauf der Anlage eingespeist. Die Undichtigkeit der Entlüftungsleitung hatte keine Auswirkungen auf die Funktion des Volumenregelsystems.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 840 Megawatt. Die Anlage ging 1976 in Betrieb und hat im Jahr 2008 über vier Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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