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GKN I - Meldepflichtiges Ereignis 04/03: Leckage in der Verdampferanlage der nuklearen Abwasseraufbereitung

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Am 4. November 2003 trat im Block I des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar eine Leckage in der Verdampferanlage der nuklearen Abwasseraufbereitung auf. Dadurch gelangte radioaktives, natriumhaltiges Abwasser in das mit dem Maschinenhaus verbundene Heizkondensatsystem. Der Aktivitätsübertritt wurde durch die vorhandene automatische messtechnische Überwachung auslegungsgemäß erkannt. Die Verbindung zur Sekundärseite wurde automatisch abgesperrt. Die festgestellten Aktivitätswerte in den konventionellen Systemteilen lagen alle deutlich unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Es wurde keine Aktivität in die Umgebung abgegeben. Die betroffenen Systemabschnitte wurden gereinigt. Der leckbehaftete Teil der Verdampferanlage wurde zur Ursachenklärung und Reparatur freigeschaltet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und Umgebung.

Das Ereignis ist meldepflichtig und wird vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung), INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), eingestuft.

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