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1339482480000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN I: Notstromdiesel erreicht geforderte Leistung nicht

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Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) erreichte ein Notstromdiesel bei einer regelmäßigen Routineprüfung nicht die geforderte Leistung. Ursache hierfür war ein schwergängiges Ventil im Bereich der Kraftstoffeinspritzung.

Das betroffene Ventil wurde inspiziert und gereinigt. Weitere Tests an dem Notstromdiesel waren ohne Befund. Die Notstromversorgung war durch vier weitere verfügbare Notstromdiesel jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor, der 1976 in Betrieb genommen wurde. Infolge der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) wurde der Betrieb 2011 eingestellt. In 35 Betriebsjahren erzeugte GKN I mehr als 201 Milliarden Kilowattstunden Strom und versorgte jährlich etwa 1,5 Millionen Haushalte. Die Anlage ersparte der Umwelt über 193 Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO2. Sie befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnKK bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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