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1316089920000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Abweichungen an elektrischen Sicherungen von Baugruppen festgestellt

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurden im Rahmen einer systematischen Überprüfung Abweichungen an der Ausführung elektrischer Sicherungen an leittechnischen Baugruppen festgestellt. Die Überprüfung war infolge entsprechender Feststellungen in anderen Kernkraftwerken durchgeführt worden.

Die betroffenen Sicherungen werden ausgetauscht.

Die Funktionen der Baugruppen waren durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2010 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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