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1446040800000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Defekt an zwei Batteriezellen

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Rahmen einer routinemäßigen Prüfung ein Defekt an zwei von insgesamt 108 Zellen einer Batterie festgestellt. Die Funktion der Batterie war dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus war die Funktion auch durch drei weitere, redundant vorhandene Batterien jederzeit gewährleistet. Die Batterien werden u.a. dafür benötigt, um im Bedarfsfall die Zeit bis zum Aufschalten eines Notstromaggregats nach dem Start zu überbrücken.

Anlässlich des Befundes wurden umgehend alle Batteriezellen gleicher Bauart geprüft. Diese Überprüfung verlief ohne weiteren Befund.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2014 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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