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1452695427000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Defekter Antriebsriemen eines Umluftventilators

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde durch eine automatische Meldung der Ausfall eines Umluftventilators in einem Raum des Notspeisegebäudes festgestellt. Ein zweiter, parallel vorhandener Ventilator startete – wie vorgesehen – automatisch und übernahm die betriebliche Funktion der Wärmeabfuhr sowie der Be- und Entlüftung des betroffenen Raums. In dem Raum befinden sich u.a. Batterien und ein Dieselaggregat. Als Ursache für den Ausfall des Ventilators konnte ein defekter Antriebsriemen identifiziert werden. Durch den Austausch des Antriebsriemens war der Ventilator wieder funktionsfähig.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2015 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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Friederike Eggstein
Konzernpressesprecherin