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1478772000000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Funktionsstörung an einer Armatur eines Notspeisesystems

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In Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) ist in Folge einer automatischen Meldung eine Funktionsstörung an einer Armatur festgestellt worden. Die betroffene Armatur gehört zu einem von vier redundant vorhandenen Notspeisesystemen der Anlage, die im Bedarfsfall Wasser in die Dampferzeuger einspeisen und damit eine von mehreren Möglichkeiten darstellen, die Nachwärme abzuführen. Durch die Störung stand das betroffene Notspeisesystem nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Funktion wäre jedoch durch die drei anderen Systeme in vollem Umfang gewährleistet gewesen. Die Störung wurde kurzfristig behoben, und das betroffene System funktioniert wieder störungsfrei. Die Ursache der Störung wird derzeit untersucht.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2015 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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