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1499241600000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Geringfügige Leckage an einer Rohrleitungsanbindung

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In Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) ist im Rahmen eines routinemäßigen Rundgangs im Kontrollbereich eine geringfügige Leckage im Bereich der Schweißnaht eines Rohrleitungsabschnittes festgestellt worden. Mit Hilfe der Rohrleitungsanbindung werden Chemikalien zur Abwasserbehandlung in das Abwassersystem eingespeist. Im Kontrollbereich sind grundsätzlich technische Vorkehrungen dafür getroffen, dass Leckagen gezielt aufgefangen werden und nicht in die Umgebung gelangen. Die Ursache der Leckage wird weiter untersucht und anschließend durch eine Reparatur beseitigt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2016 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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