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1236865080000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Geringfügige Maßabweichung an Steuerelementen

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Der Hersteller von Steuerelementen, die unter anderem auch im Block II des Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN II) eingesetzt werden, hat den Betreiber der Anlage – die EnBW Kernkraft GmbH – darüber informiert, dass er bei einer Charge von Steuerelementen eine geringfügige Maßabweichung festgestellt hat.

Steuerelemente bestehen aus jeweils 24 rund 5 Meter langen Steuerstäben, die in die Brennelemente des Reaktorkerns hineingeschoben bzw. aus ihnen herausgezogen werden und auf diese Weise die Reaktorleistung regeln bzw. den Reaktor abschalten.

Insgesamt wurden 41 Steuerelemente aus der betroffenen Charge an das Kernkraftwerk Neckarwestheim geliefert. Davon befinden sich 23 im Reaktor von Block II im Einsatz.

Die Abweichungen wurden umgehend sicherheitstechnisch bewertet. Die Bewertung ergab, dass die zuverlässige Funktion der Steuerelemente auch unter Berücksichtigung der Maßabweichung sichergestellt ist.

Die EnBW Kernkraft GmbH hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hat keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2008 rund elfeinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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