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GKN II - Meldepflichtiges Ereignis 04/03: Befunde an einer Zwischenkühlpumpe des Sicherheitskomponentenkühlsystems

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Aufgrund von erhöhten Laufgeräuschen wurde im Block II des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar eine Zwischenkühlpumpe in einer von vier Redundanzen des Sicherheitskomponentenkühlsystems für eine Inspektion freigeschaltet. Die Inspektion ergab Befunde an Einbauteilen, die bei Weiterbetrieb der Pumpe zu deren Ausfall geführt hätten. Die daraufhin durchgeführte Funktionskontrolle der anderen Zwischenkühlpumpen ergab keinerlei Beanstandungen. Damit stand auch ohne die befundbehaftete Pumpe eine genügende Anzahl Redundanzen des Sicherheitskomponentenkühlsystems zur Verfügung. Die Zwischenkühlpumpe wurde in Stand gesetzt und steht seitdem wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Zur genauen Ursachenklärung sind weitere Untersuchungen eingeleitet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und Umgebung.

Das Ereignis ist meldepflichtig und wird vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung), INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), eingestuft.

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