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1612346400000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Minimale Undichtigkeit an einer Armatur

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurde im Rahmen eines routinemäßigen Rundgangs im Kontrollbereich an einer Armatur eines Abwasseraufbereitungssystems eine minimale Undichtigkeit festgestellt, bei der wenige Tropfen eines Konzentrats austraten. Die Armatur befindet sich in einem Bereich, in dem technische Vorkehrungen dafür sorgen, dass gegebenenfalls auftretende radioaktive Leckagen gezielt aufgefangen werden und nicht in die Umgebung gelangen können.

Der betroffene Systemabschnitt wurde vorsorglich außer Betrieb genommen. Die Armatur wird ausgetauscht und die Ursache für den Befund geklärt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund vorschriftsgemäß der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2020 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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