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1360234800000 | Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Schäden an einer Rohrleitung

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Im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) wurden bei einer Begehung Schäden an einer Rohrleitung des Lüftungssystems im Kontrollbereich festgestellt. Die Rohrleitung gehört zu einem System, das Luft aus Behältern absaugt, die teilweise radioaktive Medien enthalten.

In dem Rohrleitungssystem herrscht Unterdruck, so dass bestimmungsgemäß an den Schadstellen keine Luft austritt. Ein Austausch des gesamten betroffenen Rohrleitungsabschnitts ist in Vorbereitung.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2012 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH.

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