Telefax: Mobil: Telefon: Schließen Bild herunterladen nach oben Drucken
1612792843000 | Pressemitteilung

EnBW kann Reststoffbearbeitungszentrum in Neckarwestheim in Betrieb nehmen

Die Anlage dient dem effizienten und ressourcenschonenden Rückbau
Bild herunterladen
Blick in das Reststoffbearbeitungszentrum in Neckarwestheim (Quelle: EnBW)

Neckarwestheim. Die EnBW hat heute (8. Februar 2021) vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Zustimmung zur Inbetriebnahme des auf dem Kraftwerksgelände in Neckarwestheim neu errichteten Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) erhalten. Damit kann die EnBW mit der Bearbeitung von Material aus dem Rückbau von Block Neckarwestheim I beginnen und dies später auch auf Material aus Block II ausweiten, sobald dieser ebenfalls im Rückbau ist. Bereits im Dezember hatte die EnBW die Zustimmung zur Inbetriebnahme des nahezu identischen RBZ in Philippsburg erhalten.

„Die Reststoffbearbeitung ist ein wichtiger Schritt in der gesamten Prozesskette eines effizienten und ressourcenschonenden Rückbaus. In die Bearbeitung kommt zwar insgesamt nur ein kleinerer Teil der gesamten Abbaumasse eines Kraftwerks, aber auch dieser Teil liegt immerhin im unteren fünfstelligen Tonnen-Bereich. Die Bearbeitung bündeln wir in unseren neuen Zentren und entkoppeln sie damit von den Abbauarbeiten in den Blöcken“, erläutert Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte. „Die Reststoffbearbeitungszentren sind ein wesentlicher Pfeiler unserer Rückbaustrategie. Mit der heute erfolgten Zustimmung steht jetzt die gesamte für den Rückbau unserer Kernkraftwerke geplante Infrastruktur zur Verfügung – darauf sind wir stolz.“

Die Bearbeitung des dafür vorgesehenen Abbaumaterials sorgt dafür, dass das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert wird. Die nach der Bearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv. Durch die Bearbeitung erhöht sich zugleich der Anteil der Wertstoffe, die wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können. „Damit kommen wir unserer rechtlichen Verantwortung aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nach, denn die Reststoffbearbeitung dient dem gesetzlich geforderten nachhaltigen Wirtschaften und der Schonung von Ressourcen. Ein weiterer Vorteil ist, dass rückbaubedingte Transporte auf ein Minimum reduziert werden können“, erklärt Jörg Michels.

Solange das vom Staat für schwach- bis mittelaktive Abfälle vorgesehene Endlager Schacht Konrad noch nicht in Betrieb genommen ist, muss eine geeignete, sichere Zwischenlagerung erfolgen. Hierfür hatte die EnBW in direkter Nachbarschaft des jeweiligen RBZ in Neckarwestheim und Philippsburg ein Standort-Abfalllager errichtet. Diese beiden Lager wurden bereits im Jahr 2020 in Betrieb genommen und – wie im „Entsorgungsübergangsgesetz“ vorgesehen – unmittelbar an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben.

Die beiden Reststoffbearbeitungszentren werden hingegen auch zukünftig von einem EnBW-Unternehmen – der Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling (GNR) – betrieben. Die Zentren dienen ausschließlich dem Rückbau der EnBW-Kernkraftwerke. Eine Nutzung für Dritte ist nicht vorgesehen und wurde auch nicht beantragt.

Der Inbetriebnahme des RBZ gingen zahlreiche unabhängig überwachte Tests voraus

Bereits im Sommer konnte die EnBW die Inbetriebnahmephase des Reststoffbearbeitungszentrums in Neckarwestheim erfolgreich abschließen. In dieser Phase wurden zunächst die verschiedenen, im RBZ installierten technischen Einrichtungen jeweils für sich gründlich geprüft. Anschließend wurde auch das Zusammenspiel dieser Einrichtungen getestet und aufeinander abgestimmt. Diese Tests wurden durch unabhängige Gutachter und Behörden intensiv begleitet. Dabei hatte – wie auch zukünftig – die Sicherheit oberste Priorität.

Nach Abschluss der Inbetriebnahmephase begann der Probebetrieb der Anlage, bei dem jedoch ausschließlich konventionelles Material verwendet wurde. Im Probebetrieb wurde an den verschiedenen Bearbeitungsstationen im RBZ geprüft, ob die jeweilige technische Einrichtung und ob Interaktionen einschließlich der Datenerfassung und -übergabe zwischen den Einrichtungen einwandfrei funktionieren. Auch das organisatorische Zusammenspiel der beteiligten Teams und Personen stand hierbei im Fokus. Das RBZ enthält Einrichtungen zur Zerlegung von Reststoffen (z.B. Großbandsäge, thermische Zerlegung), Einrichtungen zur Dekontamination (z.B. Nass- und Trockenstrahlanlagen), eine Messanlage für das Freigabe-verfahren sowie Einrichtungen zur Konditionierung von Abfällen für das Endlager Schacht Konrad (Hochdruckpresse, Trocknungseinrichtungen, Konrad-Container-Befülleinrichtung). Zu den technischen Einrichtungen gehören jedoch auch mehrere Kräne sowie Meldesysteme für technische Signale aus den Einrichtungen. „Der gesamte bisherige Ablauf, der nun in der Zustimmung zum Betrieb mündete, zeugt einerseits von der hohen Sorgfalt, mit der wir dieses Projekt durchführen, und andererseits von der intensiven und unabhängigen staatlichen Überwachung und gutachterlichen Kontrolle“, sagt Jörg Michels. „Auf diesem hohen Niveau wird das RBZ in Neckarwestheim – und genauso das in Philippsburg – auch zukünftig betrieben.“

Alle EnBW-Kernkraftwerke sind in den Rückbauprozess eingebunden

Vier der fünf EnBW-Kernkraftwerke befinden sich bereits im Rückbau: das Kernkraftwerk Obrigheim, der Block I in Neckarwestheim sowie beide Blöcke in Philippsburg. Die Genehmigungen für den Rückbau dieser Anlagen liegen vollständig vor. Für die fünfte Anlage – den Block II in Neckarwestheim – hat die EnBW den Rückbau frühzeitig beantragt, so dass mit dem Rückbau möglichst unmittelbar nach der Abschaltung dieser Anlage begonnen werden kann. Der Block II in Neckarwestheim darf noch maximal bis Ende 2022 Strom produzieren.

Akzeptieren Ablehnen Jetzt herunterladen Bild herunterladen
Blick in das Reststoffbearbeitungszentrum in Neckarwestheim (Quelle: EnBW)
Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Unternehmenskommunikation
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Video anzeigen
YouTube Video anzeigen?

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube.

Das könnte Sie auch interessieren