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| Meldepflichtiges Ereignis

GKN II: Interne Leckage bei der Spülung des Druckhalters während der Revision

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Während der derzeit laufenden Revision in Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) – also bei abgeschalteter Anlage – ist bei der geplanten Spülung des sogenannten Druckhalters kontaminiertes Wasser in einem Raum des Reaktorgebäudes ausgetreten. Ursache war ein nicht angeschlossener Schlauch.

Der betroffene Raum gehört zum Kontrollbereich. Dort sind technische Vorkehrungen dafür getroffen, dass eine solche Leckage gezielt aufgefangen und der Gebäudeentwässerung zugeführt wird. Dadurch konnte die Leckage nicht in die Umgebung gelangen.

Beim Druckhalter handelt es sich um einen Behälter im Primärkreislauf, der während des Leistungsbetriebs den Druck im Kreislauf konstant hält.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2017 über zehn Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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