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1382627400000 | Meldepflichtiges Ereignis

Kernkraftwerk Neckarwestheim: Verzögerte Aufhebung der Arretierung einer Armatur während der Revision von Block II

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Während der am 12. Oktober 2013 beendeten Revision von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) ist bei betrieblichen Prüfungen festgestellt worden, dass die revisionsbedingt vorgenommene Arretierung für eine Armatur nicht aufgehoben worden war. Die Armatur gehört zu einem Teilsystem, mit dem im Bedarfsfall Wasser in den Reaktorkühlkreislauf eingespeist werden kann. Noch vor dem Wiederanfahren der Anlage war die Arretierung im Zuge der betrieblichen Prüfung entfernt worden.

Die Arretierung war für Arbeiten während der Revision erforderlich. Im Anforderungsfall hätte die Arretierung allenfalls zu einer verzögerten Einspeisung in den Reaktorkühlkreislauf geführt. Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die verzögerte Aufhebung der Arretierung fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet. Über die Bewertung des Sachverhalts und die Auslegung der Meldekriterien hat die EnBW Kernkraft GmbH in den vergangenen Tagen mit Aufsichtsbehörde und Gutachtern intensive Fachgespräche geführt. Das Ergebnis ist eine Einstufung des Befundes in die Kategorie E (Eilmeldung) gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Hinsichtlich der internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES) erfolgt eine Einordnung nach INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung), womit der Befund unterhalb der siebenstufigen Skala liegt.

Der Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.400 Megawatt. Die Anlage ging 1989 in Betrieb und hat im Jahr 2012 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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