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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Defekt an einem elektronischen Bauteil eines Notstromaggregats

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Generator eines freigeschalteten Notstromaggregats ein Defekt an einem elektronischen Bauteil festgestellt. Das betroffene Bauteil wurde ausgetauscht. Vor der Freischaltung hatte das Aggregat einwandfrei funktioniert. Während der Freischaltung war die Notstromversorgung durch andere redundante Notstromdiesel jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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