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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Defekte Baugruppe in einer Brandmeldeanlage festgestellt

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Bei einer Prüfung im – wegen des Moratoriums zur Zeit abgeschalteten - Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde ein Fehler auf einer Baugruppe in einer Brandmeldeanlage festgestellt. Aufgrund des Fehlers konnten Daten einiger Brandmelder in Fluren und Treppenbereichen des sogenannten Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebäudes nicht an die Brandmeldezentrale weitergeleitet werden. Die Auslösung der automatischen Brandschutzmaßnahmen im Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebäudes war gewährleistet.

Die Baugruppe wurde umgehend ausgetauscht.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 926 Megawatt. Die Anlage ging 1979 in Betrieb und hat im Jahr 2010 über sechseinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. KKP 1 wurde am 17. März 2011 auf Anordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom Netz genommen und befindet sich seither im sogenannten Nachkühlbetrieb.

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