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1478264400000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Ölleckagen an Transformatoren des Notstromsystems

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurden bei einer routinemäßigen Prüfung an Transformatoren des Notstromsystems geringfügige Ölleckagen festgestellt. Die Leckagen hatten keine Auswirkung auf die Funktion der Transformatoren, so dass auch die Notstromversorgung uneingeschränkt zur Verfügung stand. Die Ursache für die geringfügigen Leckagen wird noch untersucht. Die Transformatoren haben die Aufgabe, die in den Notstromaggregaten von KKP 1 erzeugte bzw. vom Stromnetz bereitgestellte elektrische Spannung in die für die angeschlossenen Verbraucher erforderliche Spannung umzuwandeln.

Der Vorgang hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Nachbetrieb von KKP 1. Es liegt jedoch ein systematischer Fehler vor, aus dem der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), gemäß dem geltenden Regelwerk eine Meldepflicht ableitet. Die EnKK hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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