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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Undichtigkeit an einer Entleerungsleitung

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei einem geplanten Funktionstest eine geringfügige Undichtigkeit an einer Entleerungsleitung eines Kühlwassersystems festgestellt. Das System hat in der abgeschalteten Anlage derzeit keine Funktion. Die Funktion wäre trotz der Undichtigkeit gewährleistet gewesen. Weiterhin stand hierfür ein redundantes System zur Verfügung. Die Undichtigkeit wurde umgehend behoben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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