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1385373600000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei Dekontaminationsarbeiten im Rahmen der Nachbetriebsphase eine geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung festgestellt. Der zugehörige Leitungsbereich wurde vollständig abgesperrt und die betroffene Stelle abgedichtet, so dass die Arbeiten abgeschlossen werden konnten. Die Rohrleitung gehört zu einem System, das in der abgeschalteten Anlage keine Funktion mehr hat. Die Dekontamination von Systemen ist eine von der Aufsichtsbehörde genehmigte vorbereitende Tätigkeit für den späteren Abbau der Anlage.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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