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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Rauchentwicklung bei Behandlung von Filtermaterial

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) kam es bei der thermischen Behandlung von verbrauchtem Filtermaterial zu einer Rauchentwicklung. Die Behandlung des Filtermaterials fand in der dafür vorgesehenen technischen Einrichtung, der sogenannten Trocknungsanlage, innerhalb eines Anlagengebäudes und unter kontrollierten Bedingungen statt. Die Rauchentwicklung wurde durch Mitarbeiter des Betriebs gestoppt, indem die Glut, die durch die chemische Reaktion entstanden war, gelöscht wurde. Sie hatte keine Auswirkungen auf Personen innerhalb des Anlagengebäudes sowie auf die Umgebung. Die chemische Ursache für die Rauchentwicklung wird geprüft.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Leistungsbetrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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