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1383924600000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Störung in der Brandmeldeanlage eines Anlagengebäudes

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In einem Anlagengebäude, das zum abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) gehört, ist eine Störung in der Brandmeldeanlage aufgetreten. Die Störung hat dazu geführt, dass ein Großteil der Brandschutzklappen des Gebäudes automatisch geschlossen und die Lüftung ausgeschaltet wurde. In dem Gebäude sind Kühlsysteme untergebracht, die sich nicht in Betrieb befinden und für den Nachbetrieb von Block 1 derzeit keine Funktion haben. Die Brandschutzklappen wurden umgehend wieder geöffnet und die Lüftung in Betrieb genommen. Die Ursache der Störung wird untersucht.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat die Störung fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und sie vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Störung hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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