KKP 1: Undichtigkeit an einer Abwasserleitung
Im Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde bei einem täglichen Routinerundgang eine geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung der Abwasseraufbereitung festgestellt. Durch die Rohrleitung werden Abwässer aus der Wäscherei von Block 1 zur Aufbereitung abgeleitet.
Die undichte Stelle, die sich in einem Gebäude im Überwachungsbereich der Anlage befindet, wurde umgehend abgedichtet. Im Bereich der undichten Stelle wurde eine geringfügige Aktivität gemessen. Die Verunreinigungen wurden beseitigt. Eine Freisetzung von Aktivität an die Umgebung der Anlage erfolgte nicht.
Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, stuft den Befund an der Rohrleitung als meldepflichtig ein und ordnet ihn vorläufig der Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zu. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.