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1379498400000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Zuschaltung von Pumpen aufgrund eines Reaktorschutzsignals

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Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) setzte ein Signal des Reaktorschutzsystems Pumpen eines Kühlsystems in Betrieb. Das Signal wurde ausgelöst, weil ein Füllstandswert des Reaktordruckbehälters unterschritten wurde. Seitdem sich im Reaktordruckbehälter von KKP 1 im Zuge der Abschaltung der Anlage keine Brennelemente mehr befinden, besteht für die Zuschaltung der Pumpen jedoch keine sicherheitstechnische Erfordernis mehr. Auf den sicheren Nachbetrieb der Anlage hatte das Vorkommnis keinerlei Auswirkungen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Vorkommnis als formal meldepflichtig eingestuft, weil derzeit noch das Reglement für den Leistungsbetrieb der Anlage zu berücksichtigen ist. Die Meldung ging fristgerecht an die Aufsichtsbehörde. Das Vorkommnis wurde vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES).

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen wurde. Infolge einer von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende wurde der Betrieb 2011 eingestellt. Die Anlage befindet sich nunmehr im sogenannten Nachbetrieb. Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet die Stilllegung und den Abbau der Anlage vor.

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