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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Armatur des Volumenregelsystems ließ sich nicht verfahren

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Im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ließ sich eine Armatur des Volumenregelsystems nicht mehr verfahren. Eine Untersuchung ergab als Ursache hierfür einen Kurzschluss an der Stromversorgung der Armatur. Über die zur Armatur gehörige Leitung wird gereinigtes Kühlmittel zurück in den Primärkreis geführt. Diese Funktion war jederzeit durch eine redundante Einrichtung gewährleistet. Weiterhin dient die Armatur in speziellen Ereignisszenarien dazu, den Primärkreis abzusperren. Diese Funktion war durch zwei weitere Armaturen sichergestellt.

Die Stromversorgung der Armatur wurde instandgesetzt.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2011 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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