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1334641260000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Einzelne Wanddurchführungen entsprachen nicht den Vorgaben

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Im Rahmen eines laufenden Programms zur systematischen Überprüfung und Ertüchtigung von baulichen Brandschutzeinrichtungen im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurden einzelne Wanddurchführungen festgestellt, die nicht den Vorgaben entsprachen. Sie waren zwar rauchdicht verschlossen, aber nicht mit Mineralwolle befüllt. Sie wurden instand gesetzt.

Der Brandschutz war durch andere Einrichtungen und Maßnahmen jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2011 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH

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