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1394632800000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Geringfügige Undichtigkeit an einer Leitung eines Belüftungssystems

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist bei einer Routinekontrolle eine geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung festgestellt worden, die zu einer Einrichtung zur Entfeuchtung von Gasen gehört. Diese ist Teil des Belüftungssystems der Kühlmittelbehälter. Die Funktion der Rohrleitung und der Gasentfeuchtung war nicht beeinträchtigt. Der betroffene Rohrleitungsbereich wird ausgetauscht.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2013 über neun Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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