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1360062000000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Nicht-dokumentierte Anpassungen an Antriebsmotoren

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde bei der Prüfung von Unterlagen festgestellt, dass Anpassungen an Motoren, die u.a. für den Antrieb von Nachkühlpumpen eingesetzt werden, nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden sind. Die Anpassungen wurden in den Jahren 1992 bis 2000 durchgeführt. Dabei wurde bei den Motoren eine zusätzliche Anschlussmöglichkeit geschaffen.

Eine umgehend durchgeführte Analyse ergab, dass die Anpassungen damals vom Motorenhersteller fachgerecht mit Originalteilen umgesetzt worden sind und keinerlei Auswirkungen auf die Funktionstüchtigkeit der Motoren und der von ihnen angetriebenen Pumpen haben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Fehler fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Fehler hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2012 rund elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH.

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