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1606831200000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Nichtschließen einer Brandschutzklappe bei Routinekontrolle festgestellt

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Im seit Ende 2019 abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei einer Routinekontrolle festgestellt, dass sich eine Brandschutzklappe in einem Anlagengebäude nicht wie vorgesehen schließen ließ. Ursache war ein Schalter, der sich in einer falschen Position befand. Nach einer Korrektur der Schalterstellung konnte die Brandschutzklappe ordnungsgemäß geschlossen werden.

Brandschutzklappen haben im Brandfall die Aufgabe, nebeneinanderliegende Raum- bzw. Gebäudebereiche voneinander abzugrenzen. Sie sind allerdings nur einer von mehreren Bestandteilen des gestaffelten Brandschutzsystems von KKP 2. Dazu gehören neben verschiedenen baulichen Maßnahmen u.a. auch Brandmelder. Eine frühzeitige Branderkennung und -bekämpfung war deshalb auch im betroffenen Gebäudebereich unabhängig von dem aktuellen Befund jederzeit gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und Anfang 2020 mit der operativen Vorbereitung und Umsetzung der Rückbauarbeiten begonnen.

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