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| Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Schwergängigkeit im Mechanismus einer Absperrklappe eines Lüftungssystems

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei einer routinemäßigen Prüfung eine Schwergängigkeit im Mechanismus einer Absperrklappe eines Lüftungssystems im Reaktorgebäude festgestellt. Die Schwergängigkeit wurde unmittelbar behoben. Die Absperrklappe dient im Anforderungsfall dem Verschluss des Lüftungssystems. Diese Funktion war durch eine redundant vorhandene und voll funktionsfähige zweite Absperrklappe jederzeit gewährleistet.

Der Betreiber von KKP 2, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2010 über elfeinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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