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1339150140000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Zwei elektrische Leitungen nicht an zugehörige Klemmen angeschlossen

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Bei einer Prüfung im Rahmen der derzeit laufenden Revision im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde festgestellt, dass zwei elektrische Leitungen zur Einspeisung von Hilfsspannung nicht an den zugehörigen Klemmen angeschlossen waren. Die Hilfsspannung dient dazu, die Leistungsschalter einer Notstromschiene an- bzw. abzuschalten. Diese Funktion war durch zwei weitere Leitungen zur Einspeisung von Hilfsspannung sichergestellt. Die Notstromversorgung war darüber hinaus durch weitere Notstromschienen jederzeit gewährleistet.

Die Leitungen wurden umgehend an die zugehörigen Klemmen angeschlossen.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat das Ereignis fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und es vorläufig in die Kategorien N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2011 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Weitere, grundlegende Informationen zu Meldepflichtigen Ereignissen finden Sie auf den Internet-Seiten der EnBW Kernkraft GmbH.

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