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1123248600000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Zwei kleinere Störungen während der Revision behoben

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Während der laufenden Jahresrevision im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg sind zwei meldepflichtige Befunde festgestellt und behoben worden.

Ein Notstromdieselmotor startete bei einer Funktionsprüfung erst beim dritten Versuch. Alle weiteren Startversuche verliefen erfolgreich. Die anschließend durchgeführten Prüfungen ergaben keine Befunde. Einzelne Komponenten, die für den Start des Notstromdiesels relevant sind, wurden vorsorglich ausgetauscht.

An der Absaugeleitung einer Armatur des Volumenregelsystems wurde bei Prüfarbeiten in der Revision eine geringfügige Tropfleckage an einer Schweißnaht festgestellt. Im Normalbetrieb der Anlage steht die Leitung unter Unterdruck, so dass der Riss während des Betriebes nicht zu einer Leckage führt. Der betroffene Abschnitt der Leitung wurde ersetzt.

Der Betreiber, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, stuft die Befunde als meldepflichtig ein. Beide Ereignisse werden von der EnBW vorläufig in Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Die Ereignisse hatten keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.458 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2004 knapp elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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