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1620990000000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP: Unterbrechung der Löschwasserversorgung in einem Lagergebäude

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Auf dem Gelände des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) – dessen Blöcke KKP 1 und KKP 2 sich beide im Rückbau befinden – wurde bei einer Routinekontrolle festgestellt, dass die Wasserversorgung der Hydranten des Feuerlöschsystems innerhalb eines Lagergebäudes für verpackte, radioaktive Betriebsabfälle unterbrochen war. Ursache war eine fehlerhaft geschlossene Armatur. Durch Öffnen der Armatur wurde die Wasserversorgung wieder hergestellt. Hätte es den Bedarf dafür gegeben, dann wäre die lokale Versorgung mit Löschwasser durch einen Hydranten in unmittelbarer Nähe des Gebäudes jederzeit gewährleistet gewesen. Darüber hinaus hätten verschiedene mobile Löscheinrichtungen zur Verfügung gestanden.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau. Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde im Jahr 2019 abgeschaltet und befindet sich seit 2020 im Rückbau.

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