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1579083300000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Kurzzeitige Unverfügbarkeit eines Notspeisenotstromaggregats

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Im seit Ende 2019 abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) hat eines von insgesamt vier Notspeisenotstromaggregaten nach einem Probelauf für eine kurze Zeitspanne von wenigen Minuten nicht für einen weiteren Start zur Verfügung gestanden. Ursache dafür war ein fehlerhaftes elektrisches Signal, das beim Abschalten des Aggregats nach Abschluss des Anfang Januar 2020 durchgeführten Probelaufs aufgetreten war. Das Aggregat selbst – das nur im Anforderungsfall benötigt wird – funktioniert einwandfrei.

Notspeisenotstromaggregate sind dafür vorgesehen, die Stromversorgung der Anlage sicherzustellen, falls die reguläre Stromversorgung über das öffentliche Netz und zusätzlich auch die Stromversorgung über die mehrfach vorhandenen Notstromaggregate ausfällt. Wäre dieser Fall aktuell eingetreten, wäre die Versorgung auch durch eine ausreichende Anzahl weiterer Aggregate jederzeit gewährleistet gewesen. KKP 2 verfügt insgesamt über vier Notstromaggregate, vier Notspeisenotstromaggregate sowie weitere mobile Notstromaggregate.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und bereitet derzeit ihren Rückbau vor.

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