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1579707000000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Störung einer elektronischen Baugruppe der Brandmeldeanlage

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Im seit Ende 2019 abgeschalteten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei einer routinemäßigen Überprüfung von Brandmeldern in einem Betriebsgebäude festgestellt, dass die Funktion der Brandmeldeanlage auf einer Ebene dieses Gebäudes beeinträchtigt war: Im Anforderungsfall hätte die Anlage dort einen Brand wie vorgesehen erkannt und gemeldet. In der Darstellung wäre der Brand jedoch innerhalb der Ebene einem falschen Raumbereich zugeordnet worden. Grund dafür war eine Störung an einer elektronischen Baugruppe der Brandmeldeanlage.

Die Störung der betroffenen elektronischen Baugruppe wurde durch einen Neustart der Baugruppe behoben. Anschließend wurde deren einwandfreie Funktion nachgewiesen. Die weitere Ursachenklärung dauert noch an.

KKP 2 verfügt über ein mehrfach gestaffeltes Brandschutzsystem, zu dem unter anderem auch verschiedene bauliche Maßnahmen zählen. Der Brandschutz innerhalb des betroffenen Gebäudes war deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und bereitet derzeit ihren Rückbau vor.

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