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1163066280000 | Pressemitteilung

Landgericht weist Anklage gegen Prof. Claassen weitestgehend zurück

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Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe hat die Zulassung der von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen angestrengten Anklage in sechs von sieben Fällen und damit weitestgehend abgelehnt. Diese vom Landgericht abgelehnten Fälle betreffen insbesondere Einladungen an den Ministerpräsidenten und Minister des Landes Baden-Württemberg.

Dem von der Staatsanwaltschaft formulierten Vorwurf, Prof. Claassen hätte mit dem Kartenangebot den Ministerpräsidenten oder Mitglieder der Landesregierung korrumpieren wollen, ist das Landgericht damit nicht gefolgt.

Durch die Ablehnung dieser Anklagepunkte sieht sich die EnBW in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Wahrnehmung von Repräsentationspflichten bei Sportveranstaltungen wie der Fußball-Weltmeisterschaft keine strafrechtlich relevante Vorteilsannahme ist und damit Einladungen von Sponsoren zu diesen Veranstaltungen auch keine Vorteilsgewährung sein können. Mit der Ablehnung der Anklagepunkte ist klar: diese Einladungen waren, sind und bleiben legal.

Zur Verhandlung zugelassen wurde lediglich ein Fall, bei dem es jedoch zu einer Verwechslung der Person bei der Einladung kam. Dies wird die EnBW im weiteren Verfahren nachweisen. 

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