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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Obrigheim

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Auf Grund einer Störung an der außenliegenden elektrischen Beheizung eines Behälters zur Eindickung (Volumenreduzierung) radioaktiver Abwässer wurde der Behälter inspiziert. Dabei wurden am 17. September im Bereich des konischen Behälterunterteils geringe Verkrustungen festgestellt. Die bisher durchgeführten zerstörungsfreien Prüfungen erbrachten einen Riss (ca. 40 mm lang) im 5 mm dicken Behälterboden. Der Behälter bleibt für weitere metallkundliche Untersuchungen außer Betrieb. Die weiteren Maßnahmen werden nach Kenntnis der Schadensursache festgelegt. Das Ereignis hatte keinen Einfluss auf den Betrieb der Anlage. Eine Erhöhung der Aktivität im Behälteraufstellraum war nicht messbar.

Das Kernkraftwerk Obrigheim stuft das Ereignis in die niedrigste Kategorie N (Normalmeldung) und INES-Stufe 0 ein. Das betroffene System hat keine sicherheitstechnische Bedeutung. Eine Meldepflicht ist durch das Kriterium N 2.2.1 der AtSMV (Schäden an sonstigen aktivitätsführenden Systemen) gegeben. Die Bewertung ist vorläufig.

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