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1588159800000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Geringfügige Undichtigkeit einer Rohrleitung eines Systems zur Abwasseraufbereitung

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KKP 1: Geringfügige Undichtigkeit einer Rohrleitung eines Systems zur Abwasseraufbereitung

Im abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wurde im Zuge einer Routinekontrolle eine geringfügige Undichtigkeit an einer Rohrleitung eines Systems zur Aufbereitung von Abwässern festgestellt. Das System hat für die abgeschaltete Anlage keine sicherheitstechnische Bedeutung und wird nur bei Bedarf genutzt. Der betroffene Rohrleitungsabschnitt wird repariert. Die Ursachenklärung dauert noch an. Die Rohrleitung befindet sich in einem Bereich, in dem grundsätzliche technische Vorkehrungen dafür sorgen, dass die aufgetretene geringfügige Leckage gezielt aufgefangen wurde und nicht in die Umgebung gelangen konnte.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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