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1637679809000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Unzureichende Anpassung eines Details im internen Regelwerk für Instandhaltungsarbeiten

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Im Ende 2019 abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) ist bei der Umsetzung von routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten an einem von insgesamt drei Kühlsystemen des Lagerbeckens für verbrauchte Brennelemente eine formale Abweichung von den dafür geltenden, anlagenspezifischen internen Regelungen festgestellt worden. Die Kühlung der Brennelemente selbst hat jederzeit wie vorgesehen und ohne jegliche technische Befunde an den dafür zuständigen Systemen funktioniert.

Insgesamt verfügt das Brennelement-Lagerbecken von KKP 2 über drei alternative Kühlsysteme. Von diesen müssen immer zwei Systeme zur Verfügung stehen, sodass parallel die Wartung eines dritten Systems möglich ist. Eine Änderung des anlagenspezifischen internen Regelwerks führte fälschlicherweise dazu, die Existenz eines dieser drei Systeme nicht mehr zu berücksichtigen, obwohl es rein technisch betrachtet weiterhin zur Verfügung steht. Bei der Durchführung der routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten wurde dann der tatsächliche technische Zustand unterstellt, was zwar technisch richtig, aber formal eine Abweichung vom – in diesem Punkt unzureichenden – Regelwerk war.

Nach Erkennen dieser formalen Abweichung wurden die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten gestoppt und angefangene Tätigkeiten wieder rückgängig gemacht. Die Klärung, warum die Anpassung des internen Regelwerks an dieser Stelle unzureichend war, dauert noch an.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Sachverhalt fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Sachverhalt hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor, der 1984 in Betrieb ging und Ende 2019 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im Dezember 2019 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seit 2020 zurück.

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