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Rathaus Möckmühl mit ausgezeichneter Gesamtenergieeffizienz

Gebäudeenergieausweis der EnBW bestätigt:
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Möckmühl. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut für Bauphysik für das Rathaus in Möckmühl einen Energieausweis erstellt. Dieser Ausweis bescheinigt dem in den Jahren 1589 bis 1592 erbauten historischen Fachwerkgebäude eine ausgezeichnete Gesamtenergieeffizienz. Sie liegt sogar leicht unter dem Vergleichswert für einen modernisierten Altbau. „Dieser Energieausweis bestätigt, dass die zwischen 1989 und 1992 erfolgte Sanierung unseres Rathauses in Möckmühl unter den Aspekten der Energieeffizienz sehr erfolgreich war“, freute sich Bürgermeister Ulrich Stammer über diese Auszeichnung.

„Es ist der zweite Ausweis dieser Art für ein kommunales Gebäude“, sagte Hans Lang von der EnBW-Vertriebsgesellschaft, „nachdem erst vor wenigen Tagen dem Schulzentrum Stutensee bei Karlsruhe nach vorbildlicher Sanierung durch die EnBW in Zusammenarbeit mit der Stadt Stutensee ein Energieausweis ausgestellt wurde.“ Jan Kaiser vom Fraunhofer Institut für Bauphysik erklärte: „Der Ausweis gibt Auskunft über den errechneten Primär- und Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung, sowie über den tatsächlichen Energieverbrauch.“ Ferner seien die Qualität der Gebäudehülle und die CO2-Emissionen des Rathauses erfasst worden. Kommunalbetreuer Bernhard Ries vom EnBW-Regionalzentrum Neckarfranken erinnerte, dass die EnBW mit ihren Energieberichten die Kommunen bereits seit Jahren beim Energiecontrolling für öffentliche Gebäude unterstützt.

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007, die im Herbst diesen Jahres in Kraft treten soll. Mit ihr werden die Vorgaben der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Der Ausweis dient als Informationsinstrument und soll den einfachen Vergleich von Gebäuden anhand ihrer energetischen Eigenschaften ermöglichen. Nach der EnEV sind Energieausweise für öffentliche Gebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend und müssen künftig in Vorbildfunktion an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Sie dürfen höchstens zehn Jahre alt sein und sollen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes Aufschluss geben. Dies gilt zwingend für öffentliche Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von über 1.000 Quadratmetern, in denen Behörden und Einrichtungen öffentliche Dienstleistungen erbringen und deshalb von vielen Menschen aufgesucht werden. Darunter fällt ein Großteil der kommunalen Gebäude in Baden-Württemberg.

Die Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden betrifft im Detail die Bewertung der Energieträger, den Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen sowie für die energetische Luftaufbereitung und die Beleuchtung. Darüber hinaus den Endenergiebedarf von Heizsystemen, Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnbau sowie von Raumlufttechnik und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau. Hinzu kommt der Energiebedarf von Warmwasseraufbereitungsanlagen und von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Zusammen mit dem Ausweis sollen auch wirtschaftliche Hinweise und Anhaltspunkte für mögliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen gegeben werden, die geeignet sind, die Energieeffizienz eines Gebäudes weiter zu verbessern. Dadurch wird nicht nur der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 reduziert, auch die Energiekosten lassen sich deutlich verringern und entlasten so den öffentlichen Haushalt.

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