Standort-Zwischenlager KKP: Abweichende Verdrahtung von elektrischen Baugruppen der Brandmeldeanlage
Im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) wurde festgestellt, dass einzelne elektrische Baugruppen der Brandmeldeanlage nicht gemäß den Angaben des Herstellers verdrahtet worden sind. Die Funktion der Brandmeldeanlage – nämlich die frühzeitige Erkennung, Meldung und Lokalisierung von Bränden – war dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Die elektrische Verdrahtung wird nun umgehend an die Vorgaben des Herstellers angepasst.
Der Befund wird aufgrund seiner Systematik als meldepflichtig eingestuft, er hat aber keine sicherheitstechnische Bedeutung. Der Betreiber des Standort-Zwischenlagers, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingeordnet. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb des Standort-Zwischenlagers.
Das Standort-Zwischenlager befindet sich auf dem Kraftwerksgelände in Philippsburg und ist seit März 2007 in Betrieb. Dort werden abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb der Kernkraftwerke KKP 1 und KKP 2 in geeigneten Behältern – den sogenannten Castoren – sicher aufbewahrt, bis sie in ein Endlager des Bundes überführt werden. Das Standort-Zwischenlager bietet Stellplätze für 152 Behälter mit abgebrannten Brennelementen, davon sind aktuell 38 Plätze mit beladenen Behältern belegt.