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1109023200000 | Pressemitteilung

Stellungnahme

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Mit Befremden haben wir den heute (21. Februar 2005) in der Stuttgarter Zeitung von Andreas Müller veröffentlichten Bericht "E-Mail erschüttert die Glaubwürdigkeit des Reaktorchefs" gelesen. Offenbar wurde bei diesem Bericht vergessen, dass die Basis journalistischer Berichterstattung die sorgfältige Recherche sein sollte. Zu diesen Sorgfaltspflichten zählt auch das Recht auf Gehör, welches Betroffenen eingeräumt werden sollte, insbesondere dann, wenn erkennbar nachteilig über sie berichtet wird. Und dass Müller sich der Tragweite seiner Berichterstattung durchaus bewusst ist, belegen die von ihm gewählten Formulierungen und Schlussfolgerungen. Das Gebot des "journalistischen Gehörs" ist zudem vor der Berichterstattung zu gewähren, sonst wird es zur Farce. Leider müssen wir jedoch feststellen, dass Müller uns zu diesem Sachverhalt nicht befragt hat, obwohl er noch Ende letzter Woche mit der Pressestelle der EnBW gesprochen hat. Dieser Mangel an journalistischer Sorgfalt wird auch dadurch nicht geringer, dass Müller der EnBW heute - einen halben Tag nach Veröffentlichung des oben genannten Berichts - Gelegenheit zur Stellungnahme anbietet. Der von Müller geschriebene Bericht der Stuttgarter Zeitung ist nicht nur mit Blick auf die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex), sondern auch mit Blick auf die Faktenlage journalistisch fragwürdig. Dies ist mehr als ärgerlich und führt die Leser der Stuttgarter Zeitung in die Irre. Bei rechtzeitiger Nachfrage hätten wir gerne vor Veröffentlichung mitteilen können, dass - das indirekte Zitat mit der Aussage des atomrechtlich Verantwortlichen "man habe erst im Dezember von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinsichtlich des Totvolumens erfahren", falsch ist. Teilnehmer der Befragung bestätigen dieses. Richtig ist vielmehr, dass bereits seit Mitte 2004 E-Mails und Briefe des staatsanwaltschaftlichen Gutachters sowie der Staatsanwaltschaft beantwortet wurden. Aus diesem Grund kann auch die angesprochene E-Mail von August 2004 die Glaubwürdigkeit des atomrechtlich Verantwortlichen nicht erschüttern. - die Fragen des Sachverständigen darüber hinaus nicht entscheidend für die von uns im Januar 2005 gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigten möglichen Zweifel an der Beherrschbarkeit des theoretischen Kühlmittelverluststörfalls waren. Die notwendigen Erkenntnisse basierten auf Untersuchungen durch das Kernkraftwerk Philippsburg und den von ihm beauftragten Anlagenhersteller. Zum technischen Sachverhalt verweisen wir auf die Pressemitteilungen der EnBW vom 14. Januar und 17. Februar 2005 sowie auf die Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 14. Januar und 18. Januar 2005.

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