Stellungnahme der EnBW zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „Biblis-Auflage“
Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat letztinstanzlich die Rechtsauffassung der EnBW bestätigt, dass die vom BMU veranlasste „Biblis-Auflage“ rechtswidrig ist. In dieser Auflage wird die Beweislast über die Nachweisführung der Schadensvorsorge zu Lasten des Betreibers umgekehrt. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein für den ungestörten Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die "Biblis-Auflage" des BMU zu unbestimmt ist. Der Betroffene eines Verwaltungsakts müsse klar erkennen können, welches konkrete Verhalten von ihm verlangt wird.
Die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Informationspflicht des Betreibers "wenn gesicherte naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse bei der Betreiberin Zweifel an dem Nachweis der Störfallbeherrschung geweckt haben", entspricht dem Selbstverständnis der deutschen Betreiber und ist gelebte Praxis im Umgang mit der Atomaufsicht.