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Stuttgarter Zeitung im Zwielicht

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Karlsruhe. Mit sensationsheischenden Überschriften und selektiv gemixten Detailinformationen müht sich die Stuttgarter Zeitung um den Neuaufguss eines Themas, das rechtlich, administrativ, politisch und publizistisch längst abgearbeitet ist. Nichtöffentliche, interne Behördenprotokolle von der Anhörung leitender Kraftwerksmanager, von diesen zum Teil noch nicht einmal selbst textlich gebilligt, sind der Stuttgarter Zeitung auf wundersame Weise zugegangen und bieten ihr den fragwürdigen Stoff, um aus der längst erledigten Personalie "G" im Kernkraftwerk Neckarwestheim II posthum ein Politikum zu zimmern. Zwiespältig bleibt dabei allerdings die Stuttgarter Zeitung selbst, indem sie einerseits den Eindruck nährt, der "international renommierte Atomexperte" sei wegen seiner sicherheitsorientierten Kritik entlassen worden, andererseits und zugleich aber der geradezu gegenteiligen These nachgeht, dass der "im zwischenmenschlichen Umgang defizitäre" Herr G. schon längst von der Atomaufsicht hätte abgelöst werden müssen.

Die Antwort auf dieses Dilemma der Stuttgarter Zeitung ist klar: beides ist falsch! Die Kündigung von Herrn G. wurde allein aus Gründen des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ausgesprochen - sie war nicht in unterschiedlichen Bewertungen zu Sicherheitsfragen begründet. Dies hat das baden-württembergische Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM) als Atomaufsicht geprüft, indem es zunächst sieben und dann noch einmal vier weitere Befragungen von an den Vorgängen beteiligten Managern vornahm. Über das Ergebnis - nämlich dass die arbeitsrechtliche Trennung in keiner Beziehung zur Sicherheitsthematik im Kernkraftwerk stand - wurde in mehreren Pressemitteilungen öffentlich berichtet.

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