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Transport von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in das Standort-Zwischenlager Philippsburg beantragt

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  • Erfüllung vertraglicher Pflichten
  • Umsetzung des Konzepts der Bundesregierung
  • Transport und Einlagerung werden für das Jahr 2019 angestrebt

Philippsburg. Im Auftrag der EnBW wurde heute beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Beförderungsgenehmigung für den Transport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich in das Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) beantragt. Antragsteller ist das beauftragte Transportunternehmen. Die EnBW setzt damit eine weitere Verpflichtung um, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen „Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstieges“ ergibt. Diesen Vertrag hat die Bundesregierung mit den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke im Juni 2017 geschlossen, nachdem zuvor das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ in Kraft getreten war. Vor diesem Hintergrund hatte die EnBW im September 2017 bereits die Einlagerung der genannten Abfälle im Standort-Zwischenlager des KKP beantragt – ebenfalls beim BfE (siehe Pressemitteilung vom 29. September 2017).

In der Vergangenheit waren verbrauchte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zu Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien gebracht worden. Durch die Wiederaufarbeitung konnte Material für die Herstellung neuer Brennelemente zurückgewonnen werden. Dabei fielen auch nicht verwertbare radioaktive Abfälle an. Zur Rücknahme dieser Abfälle sind die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet.

„Zur Umsetzung unserer Pflichten muss neben der Lagerung auch der Transport beantragt und genehmigt werden“, erklärt Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH. „Dem Informations- und Gesprächsbedarf am Standort Philippsburg haben wir uns als EnBW bereits in der hiesigen Informationskommission gestellt. In Kombination mit den zuständigen staatlichen Stellen stehen wir auch weiterhin für Information und Diskussion zur Verfügung.“

Das Rücknahmekonzept des Bundesumweltministeriums sieht vor, dass die deutschen Wiederaufarbeitungsabfälle aus Frankreich (voraussichtlich 5 Castor-Behälter) im Standort-Zwischenlager der EnBW in Philippsburg zwischengelagert werden sollen. Die entsprechenden deutschen Abfälle aus Großbritannien sollen auf die Standort-Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden.

Für die Rückführung der Abfälle aus Frankreich nach Philippsburg wird das Jahr 2019 angestrebt. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wird das Standort-Zwischenlager Philippsburg ab dem 1. Januar 2019 vom Bund betrieben, so dass das Lager bereits in der Verantwortung des Staates liegen wird, wenn die Anlieferung erfolgt. Weitere Eckdaten für den Transport stehen noch nicht fest.

Abfälle werden in speziellen Castor-Behältern sicher verschlossen

Die Abfälle aus der französischen Wiederaufarbeitung sind der Kategorie mittelradioaktiv zuzuordnen. Sie wurden in der Wiederaufarbeitungsanlage mit Silikatglas vermischt, in zylindrische Behälter aus Edelstahl gegossen und – nach Aushärtung – verschlossen. Diese mit ausgehärtetem Glasgemisch gefüllten Behälter werden „Glaskokillen“ genannt. Für Transport und Lagerung werden die Kokillen in speziell konstruierte Castor-Behälter überführt und sicher verschlossen. Vorgesehen ist der Castor-Behälter vom Typ HAW28M. Er kann bis zu 28 Glaskokillen aufnehmen.

Castor-Behälter sind massive, tonnenschwere Metallkonstruktionen, die in Tests nachgewiesen haben, dass sie auch unter extremen Bedingungen sicher sind. Nur so haben sie die behördliche Zulassung für ihren generellen Einsatz als Transport- und Lagerbehälter erhalten.

Infolge des Kernenergieausstiegs reicht die Kapazität des Zwischenlagers aus

Das Standort-Zwischenlager in Philippsburg verfügt über 152 Stellplätze für Behälter mit verbrauchten Brennelementen. Davon werden jedoch – als Folge des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie – nach aktueller Schätzung nur etwas mehr als 100 Plätze für die Zwischenlagerung der Brennelemente aus den beiden Kraftwerksblöcken in Philippsburg benötigt. Die Unterbringung der voraussichtlich fünf Castoren aus Frankreich ist somit möglich. Der für das Zwischenlager genehmigte Rahmen – wie z.B. die Wärmeentwicklung und Dosisleistung der Gesamtheit der Behälter – bleibt unverändert und wird auch nach der Einlagerung der voraussichtlich fünf Behälter aus Frankreich weiterhin unterschritten. Aktuell befinden sich im Zwischenlager 62 beladene Behälter.

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