Telefax: Mobil: Telefon: Schließen Bild herunterladen nach oben Drucken
1638349200000 | Pressemitteilung

EnBW und Vattenfall einigen sich auf die Übertragung einer Strommenge auf das Kernkraftwerk Brokdorf

Beide Unternehmen bekennen sich klar zum Atomausstieg // Ausnutzung der gesetzlich verbrieften Strommengen kann preisdämpfende Wirkung für den Energiemarkt haben
Bild herunterladen

Karlsruhe. Die Energieversorger EnBW und Vattenfall haben sich darauf verständigt, dass eine Strommenge von 0,145 Terawattstunden aus dem ungenutzten Kontingent des endgültig abgeschalteten Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) auf das Kernkraftwerk Brokdorf (KBR) übertragen wird. Vattenfall kann auf diese Weise im Kernkraftwerk Brokdorf bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abschaltdatum – dem 31. Dezember 2021 – mehr Strom produzieren und dem derzeit angespannten Energiemarkt zur Verfügung stellen. Der gesetzlich geregelte Beschluss, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland zu beenden, sieht feste Abschaltdaten für jedes Kernkraftwerk vor. Darüber hinaus ist die Menge an Strom, die mit den Anlagen produziert werden darf, genau festgelegt und ebenso das Regelwerk für eine Übertragung dieser Mengen zwischen den Anlagen.

EnBW und Vattenfall bekennen sich ausdrücklich zum Ausstieg aus der Kernenergie und haben stets – auch durch ihr unternehmerisches Handeln beispielsweise beim Rückbau ihrer Kernkraftwerke – sehr deutlich gemacht, dass sich die Frage nach Laufzeitverlängerungen für sie nicht stellt. Die angespannte Situation am Energiemarkt gebietet es den Unternehmen jedoch auch, vorhandene Stromproduktionsrechte in ihren Kernkraftwerken tatsächlich zu nutzen, bevor die Anlagen die gesetzte Frist für ihre endgültige Abschaltung erreichen. Der so produzierte Strom kann auf dem Energiemarkt eine preisdämpfende Wirkung erzielen und entsteht außerdem CO2-frei.

Vor diesem Hintergrund hat die EnBW einer Anfrage von Vattenfall entsprochen, einen Teil der ungenutzten Strommenge von KKP 2 auf das Kernkraftwerk Brokdorf zur übertragen, an dem Vattenfall beteiligt ist. KKP 2 war – wie gesetzlich vorgesehen – Ende 2019 endgültig außer Betrieb gegangen, ohne jedoch zu diesem Zeitpunkt die ihm zugewiesene Strommenge vollends produziert zu haben. Die Laufzeit des Kernkraftwerks Brokdorf bleibt durch die Übertragung der 0,145 Terawattstunden aus dem Philippsburger Rest-Kontingent zwar unverändert und endet spätestens am 31. Dezember 2021. Vattenfall kann in der Anlage bis zu diesem Zeitpunkt jedoch mehr klimaneutralen Strom produzieren und dem Markt zur Verfügung stellen. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass die Menge der eingesetzten Brennelemente unverändert bleibt.

Aus der gleichen unternehmerischen Motivation und der Verantwortung für die Versorgungssicherheit übt die EnBW ihre Option auf Übertragung einer Strommenge von

2 Terawattstunden für den Block II ihres Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) aus. Diese war ihr im März 2021 von der Bundesregierung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesichert worden, der zur Regelung von Schadenersatzansprüchen zwischen Regierung und Energieversorgungsunternehmen geschlossen worden war. Damit trifft die EnBW Vorsorge dafür, dass für GKN II auf jeden Fall genügend Strommenge zur Verfügung steht, um bei Bedarf bis zum gesetzlich festgelegten Abschaltdatum – dem 31. Dezember 2022 – Strom produzieren zu können. Auch hier hätte die Mehrproduktion von Strom keine Auswirkungen auf die Menge der eingesetzten Brennelemente und das gesetzliche Abschaltdatum.

Bild herunterladen

Zur Erläuterung:

1 Terawattstunde (TWh) Strom entspricht 1 Milliarde Kilowattstunden (kWh) Strom.

0,145 Terawattstunden (TWh) Strom entsprechen 145 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom.

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Unternehmenskommunikation
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Bild herunterladen

Weiterer Pressekontakt:

Covestro

Carolin Mann

Communications

51365 Leverkusen

Telefon +49 1737944436

www.covestro.com

Video anzeigen
YouTube Video anzeigen?

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube.

Das könnte Sie auch interessieren