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1545056940000 | Pressemitteilung

EnBW erhält Umgangsgenehmigungen für Rückbau-Infrastruktur in Neckarwestheim und Philippsburg

Wichtige Voraussetzung für Inbetriebnahme der Reststoffbearbeitungszentren und Standort-Abfalllager im kommenden Jahr
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Neckarwestheim/Philippsburg. Die EnBW hat heute vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Umgangsgenehmigungen für die im Bau befindliche Rückbau-Infrastruktur in Neckarwestheim und Philippsburg erhalten. An beiden Standorten entsteht jeweils ein Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und ein Standort-Abfalllager (SAL). Um in diesen insgesamt vier Gebäuden mit radioaktiven Stoffen umgehen zu dürfen, ist nach den Maßgaben der deutschen Strahlenschutzverordnung jeweils eine Genehmigung erforderlich. Vereinfacht gesagt, handelt es sich also um „Betriebsgenehmigungen“. Die Errichtung der Gebäude konnte im Februar 2016 begonnen werden, nachdem hierfür die Baugenehmigungen erteilt worden waren. Die Inbetriebnahme der Infrastruktur-Einrichtungen plant die EnBW für das Jahr 2019.

Reststoffbearbeitung reduziert Abfallvolumen und Transporte

In den Reststoffbearbeitungszentren werden zukünftig Stoffe aus dem Rückbau der Kernkraft-werke so bearbeitet, dass das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert wird. Gleichzeitig erhöht sich durch die Reststoffbearbeitung der Anteil der Materialien, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können. Ein weiterer Vorteil der Einrichtungen ist, dass Rückbau-bedingte Transporte auf ein Minimum reduziert werden können.

Die nach der Reststoffbearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelradioaktiv. Solange das vom Staat für diese Abfälle vorgesehene Endlager Schacht Konrad noch nicht in Betrieb genommen ist, muss eine geeignete, sichere Zwischenlagerung erfolgen. Hierzu dienen die Standort-Abfalllager.

Die EnBW errichtet die Reststoffbearbeitungszentren und Standort-Abfalllager ausschließlich für den Rückbau ihrer eigenen Anlagen. Eine Nutzung für Dritte ist nicht vorgesehen und wurde auch nicht beantragt. Alle vier Gebäude sind im Rohbau fertiggestellt. Aktuell konzentrieren sich die Arbeiten auf den Innenausbau, die technische Gebäudeausstattung und die maschinentechnische Ausstattung für die Reststoffbearbeitung.

„Reststoffbearbeitungszentren und Standort-Abfalllager sind wichtige Bausteine unserer Rückbaustrategie. Die Strategie sieht vor, unsere Kernkraftwerke sicher, zügig und effizient abzubauen – und dieses Ziel verfolgen wir mit großer Konsequenz“, erläutert Jörg Michels, Chef der Kernkraftsparte der EnBW. „In der Logistik des gesamten Rückbaus spielen die Infrastruktur-Einrichtungen eine zentrale Rolle. Mit den Genehmigungen, die wir heute erhalten haben, ist der Weg frei für die Inbetriebnahme der Einrichtungen. Diesen Schritt haben wir für das kommende Jahr – nach Abschluss eines umfassenden Inbetriebnahmeprozesses – fest eingeplant.“

Die erforderlichen Anträge für den Bau der Einrichtungen und für ihren Betrieb gemäß Strahlenschutzverordnung hatte die EnBW im Jahr 2014 eingereicht. Für die Standort-Abfalllager war dies konkret die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) und für die Reststoff¬bearbeitungszentren die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH (GNR),

die zu 100 Prozent zur EnBW gehört.

Rückbau-Infrastruktur wird mit Information und Dialog begleitet

Die EnBW hat frühzeitig begonnen, die Bevölkerung über die Rückbau-Infrastruktur zu informieren. Bereits seit 2014 wurden Informations- und Diskussionsveranstaltungen angeboten, Informationen im Internet veröffentlicht und Broschüren an die Einwohner der umliegenden Gemeinden verteilt. Bei den jährlichen Info-Tagen an den Standorten konnten sich in den Jahren 2017 und 2018 zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen Eindruck vom Baufortschritt verschaffen.

Rückbau in Neckarwestheim und Philippsburg kommt gut voran

In Neckarwestheim und Philippsburg betreibt die EnBW jeweils zwei Kernkraftwerke. Die Blöcke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 befinden sich seit 2017 im Rückbau. Für die Blöcke Neckarwestheim II und Philippsburg 2 hat die EnBW bereits im Jahr 2016 den Rückbau beantragt, um die notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zur gesetzlich vorgegebenen Abschaltung der Anlagen vorliegen zu haben und mit ihrem Rückbau starten zu können. In den Genehmigungsverfahren für den Rückbau dieser beiden Blöcke hat das zuständige Umweltministerium jüngst die Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen.

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