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1569846610000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 1: Ungenauigkeit an einer einzelnen Messstelle der Abwasserüberwachung

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Bei einer dem abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) zugeordneten Messstelle der Abwasserüberwachung im Rhein ist im Zuge einer internen Kontrolle festgestellt worden, dass die Messstelle innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen keine repräsentativen Werte geliefert hat. Als Ursache hierfür konnte ein hydraulischer Effekt identifiziert werden. Für die Erhebung repräsentativer Messwerte wurde kurzfristig eine Ersatzlösung eingerichtet.

Durch mehrere vorgelagerte und korrekt funktionierende Messvorgänge war jederzeit gewährleistet, dass die Abwässer aus KKP 1 alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für eine Abgabe an den Rhein stets erfüllen. Eine Abgabe erfolgt immer nur dann, wenn eine Abwassercharge die strengen Vorgaben erfüllt. Die betroffene Messstelle dient der nachgelagerten, zusätzlichen Überwachung am Ende dieser mehrstufig aufgebauten Überwachungskette.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor, der 1979 in Betrieb genommen und im Jahr 2011 abgeschaltet wurde. Die EnBW Kernkraft GmbH hat im April 2017 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau der Anlage erhalten und baut sie seither zurück.

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